Asylbewerber sind der Beleg dafür, dass unser Staat in einer selbstverschuldeten Falle steckt. In Deutschland leben derzeit 934.553 Antragsteller, die das Land verlassen müssten – ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Spitzengruppe sind die Afghanen. Statt sie abzuschieben, finanzieren wir jedoch ihren Lebensunterhalt.
Rund eine Million Menschen, die nie in das Sozialsystem eingezahlt haben, werden mit sogenannten Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz unterstützt: Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Heizung, Gesundheitspflege und mehr. Nach belastbaren Zahlen verzeichnen wir dieses Jahr eine erneute Zuwanderung von weit über 300.000 Migranten – neue Asylanträge, Familiennachzug und Menschen mit temporärem/humanitärem Schutzstatus.
Eine verlässliche Grenzkontrolle mit Zurückweisungen findet nicht statt. Zudem klagen Migranten gegen ihre Ablehnung, letztes Jahr waren es mehr als 100.000, im ersten Halbjahr 2025 nahmen Klagen in den Bundesländern um bis zu 70 Prozent zu. Viele Migranten haben zudem ihre Pässe „verloren“ oder blockieren die Abschiebung mit falschen Angaben. Asylsuchende dürfen klagen, weil Art. 19 Abs.4 des Grundgesetzes für alle Menschen auf deutschem Hoheitsgebiet gilt. Bei Organisationen wie „Pro Asyl“ finden sie zudem Unterstützung. Aktuell wurde bekannt, dass „Pro Asyl“ sogar ein Grundsatzurteil erstritt. Ein Mann aus Guinea sollte abgeschoben werden, reagierte nicht auf das Klopfen der Polizei, die daraufhin die Tür aufbrach. Die Klage führte bis zum Bundesverfassungsgericht. Das entschied: Es war eine Hausdurchsuchung, und die hätte ein Richter genehmigen müssen. Das erschwert Abschiebungen in Zukunft zusätzlich.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bremst Ausweisungen. Er entschied u.a.in einem Fall, dass ein Migrant aus Belgien nicht nach Griechenland abgeschoben werden durfte, weil dort die Gefängniszellen zu klein seien.
WerteUnion-Bundesvize #Sylvia_Pantel: „Die Bundesregierung, die Grenzen konsequent schützen wollte, versagt. Sie muss dringend ein Expertengremium einsetzen, das Wege aus der Krise findet. Erforderlich sind etwa beschleunigte Verfahren, Beschränkungen von Berufungsverfahren, die Einrichtung spezialisierter Asylkammern und Abschiebungen trotz laufender Klage, wenn keine konkrete Gefahr im Herkunftsland besteht. Schon die Einreise kann in den allermeisten Fällen verhindert werden, da sie über sichere Drittstaaten erfolgt. So wie jetzt kann es nicht weitergehen.“